Im Rechtsstreit zwischen der ARD und der Deutschen Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft (DESG) hat das Landgericht Hamburg in einem weiteren Verfahren ein Urteil zugunsten des öffentlich-rechtlichen Senders gefällt. Zudem musste DESG-Präsident Matthias Große vor dem Landgericht Berlin II eine juristische Niederlage einstecken, Journalist Hajo Seppelt erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen eine Falschbehauptung des Funktionärs.
Zuletzt hatte das Landgericht Hamburg in einem ersten Verfahren bereits in vier von fünf Fällen zugunsten der ARD geurteilt und den Bericht über vermeintliche Missstände im Eisschnelllauf-Verband, der während der Winterspiele in Mailand ausgestrahlt worden war, damit in weiten Teilen für zulässig erklärt. Der Rechtsstreit ist damit aber nicht beendet.
DESG-Anwalt Norman Buse hatte bereits erklärt, gegen die erste Entscheidung in Hamburg Rechtsmittel einzulegen. Nun kündigte er auf SID-Anfrage an, auch das nächste Urteil anzufechten und die Unterlassungsansprüche der DESG einzuklagen. "Unsere Mandantschaft wird diese fehlerhafte Entscheidung nicht akzeptieren und sofortige Beschwerde einlegen. Wir sind optimistisch, dass das OLG Hamburg die Entscheidung zugunsten unserer Mandantschaft korrigieren wird." Im Verfahren in Berlin soll erst entschieden werden, ob gegen den Beschluss Widerspruch eingelegt werde.
"Die nun getroffenen Entscheidungen bestätigen vollumfänglich die ARD-Berichterstattung und verbieten Herrn Große unhaltbare Aussagen zur Arbeit von Hajo Seppelt", sagte ARD-Sportkoordinator Axel Balkausky. Er fügte hinzu: "Nachdem das Landgericht Hamburg zuvor im Verfügungsverfahren die Olympiaberichterstattung der ARD zur DESG in weiten Teilen bestätigt hat, sehe ich die investigative Sportberichterstattung der ARD und des Teams um Hajo Seppelt erneut gestärkt."
Bei der jüngsten Entscheidung in Hamburg ging es um Aussagen des ehemaligen DESG-Trainers Peter Mueller, nach denen er die Hintergründe seiner nicht erfolgten Vertragsverlängerung Ende der Saison 2023/24 bis heute nicht kenne. Das Landgericht erkannte die Berichterstattung der ARD "im vorliegenden Kontext nicht als unwahre Tatsachenbehauptung, sondern zulässige Meinungsäußerung" an.
Vor dem Landgericht Berlin hatte Seppelt Aussagen von Große beanstandet, die der DESG-Präsident auf verschiedenen Plattformen wortgleich veröffentlicht hatte. Große hatte geschrieben: "Unsere Olympiastarterinnen und Olympiastarter fühlten sich speziell von Herrn Seppelt während der Olympischen Spiele regelrecht 'gestalkt', da er ihnen an der Eisfläche auflauerte und sie mit Fragen nervte." Allerdings war Seppelt während der Winterspiele nicht in Mailand, sondern im Sendezentrum in Mainz.
Eine Forderung auf Unterlassung derselben Aussagen Großes hat die ARD vor dem Landgericht Hamburg gestellt. Das Verfahren läuft noch.
Große (58) hatte nach den Winterspielen mit einer aufsehenerregenden Pressekonferenz in Berlin auf die Berichterstattung reagiert. Die Journalisten Seppelt und Jörg Mebus wurden zur Veranstaltung nicht zugelassen, darauf reagierten die ARD und Journalistenverbände mit Kritik. Große sagte damals an: "Leute, die mich denunzieren und meinen Verband auf die Schlachtbank führen, mit denen teile ich nur noch den Gerichtssaal." Später kündigte er den Gang durch "alle notwendigen Instanzen" an.









