Die Deutsche Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft (DESG) hat in ihrem Rechtsstreit mit der ARD auch das Beschwerdeverfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg verloren, will sich aber nicht geschlagen geben. Wie Rechtsanwalt Norman Buse mitteilte, werde in fünf Fällen Hauptsacheklage erhoben. "Die Angelegenheit" solle "nötigenfalls höchstrichterlich" geklärt werden, hieß es auf Anfrage des Sport-Informations-Dienstes (SID).
Zuletzt hatte das Landgericht Hamburg in einem ersten Verfahren in vier von fünf Fällen zugunsten der ARD geurteilt und den Bericht über vermeintliche Missstände im Eisschnelllauf-Verband, der während der Winterspiele in Mailand ausgestrahlt worden war, damit in weiten Teilen für zulässig erklärt. Wie in einem weiteren Fall der nachfolgenden Berichterstattung bestätigte das OLG Hamburg das Urteil.
Die ARD und Hajo Seppelt, der die Berichte redaktionell verantwortet, wollten sich zu den Urteilen der nächsthöheren Instanz nicht äußern. ARD-Sportkoordinator Axel Balkausky hatte bereits nach der Entscheidung des Landgerichts erklärt, er sehe "die investigative Sportberichterstattung der ARD und des Teams um Hajo Seppelt erneut gestärkt".
Die DESG hatte mit ihrem Präsidenten Matthias Große (58) gegen die ARD-Landesrundfunkanstalten WDR und MDR sowie die Journalisten Hajo Seppelt und Jörg Mebus Klage auf Unterlassung in mehreren Punkten erhoben. Seppelt bezeichnete das Vorgehen als "wenig überzeugenden Kleinkrieg gegen kritischen Journalismus".
Große hatte die in der Berichterstattung erhobenen Vorwürfe nach den Winterspielen bei einer aufsehenerregenden Pressekonferenz in Berlin harsch zurückgewiesen. Seppelt und Mebus wurden zur Veranstaltung nicht zugelassen, darauf reagierten die ARD und Journalistenverbände mit Kritik. Große sagte damals: "Leute, die mich denunzieren und meinen Verband auf die Schlachtbank führen, mit denen teile ich nur noch den Gerichtssaal." Später kündigte er den Gang durch "alle notwendigen Instanzen" an.









