Die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein kann mehr als zwei Jahre nach ihrer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde auf einen Abschluss ihres Rechtsstreits mit der Internationalen Eislaufunion (ISU) hoffen. Wie die 52-Jährige am Mittwoch mitteilte, ist die Fortsetzung ihres Prozesses auf Schadenersatz und Schmerzensgeld am Oberlandesgericht München für den 24. Oktober dieses Jahres terminiert worden. Diesen Termin bestätigte das OLG München dem SID.
"Ich habe immer versprochen, nie aufzugeben und bis zum entscheidenden Tag zu kämpfen. Dieser ist nun gekommen", schrieb Pechstein bei Facebook: "Niemand kann das wiedergutmachen, was man mir körperlich und seelisch zugefügt hat. Ich habe NIE gedopt und wurde trotzdem an den Pranger gestellt."
Das Bundesverfassungsgericht hatte den Weg für die Fortsetzung des Prozesses gegen die ISU um eine Entschädigung in Millionenhöhe freigemacht, indem es ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) von 2016 aufgehoben hatte.
Die Berlinerin war im Februar 2009 vom Eislauf-Weltverband wegen auffälliger Blutwerte für zwei Jahre gesperrt worden. Spätere Untersuchungen stellten eine vom Vater vererbte Blutanomalie als Grund ihrer erhöhten Werte fest. Der Internationale Sportgerichtshof CAS hatte die Strafe für Pechstein bestätigt. Dagegen hatte sich die Sportlerin in der Folge gewehrt und geklagt.