Der DOSB verliert auch vor dem Oberlandesgericht
Quelle: SID
12.11.2018 15:06 Uhr
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DOSB verliert Prozess um Nutzung des Begriffes Olympia

Frankfurt/Main (SID) - Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat in zweiter Instanz einen Prozess um die Nutzung des Begriffes "Olympia" verloren. Der DOSB hatte Klage gegen eine Fitnessstudiokette eingereicht, die bundesweit mit einem "Olympia Special" und ähnlichen Slogans warb. Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main entschied, dass die rein assoziative Verwendung der nach dem Olympiamarkenschutzgesetz (OlympSchG) geschützten Begriffe "Olympia" und "olympisch" in der Werbung nicht unlauter sei. Erst ein sogenannter Imagetransfer sei unzulässig.

Das Oberlandesgericht folgte damit einem Urteil des Landgerichts. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der DOSB kann Revision vor dem Bundesgerichtshof beantragen.

Das Urteil ist ein weiterer Rückschlag für den DOSB in Zusammenhang mit dem Schutz von Olympia-Begriffen. Seit 2017 untersucht das Bundeskartellamt die so genannte Regel 40 des Internationalen Olympischen Komitees (IOC), die die Werbemöglichkeiten von Athleten unter anderem durch das Verbot von Nennung olympischer Begriffe während Olympischer Spiele massiv beschränkt. Auf Druck des Kartellamtes mussten IOC und DOSB die für Deutschland geltenden Regeln während der Winterspiele Anfang des Jahres in Pyeongchang bereits lockern. Ein endgültiges Ergebnis des Verfahrens steht noch aus.

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